Motorwagen (ausgenommen jene der Kategorie D) mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg bis max. 7500 kg  

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger,

dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.

Fahrschulfahrzeug Kat. C1

1. Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre

2. Erforderliche Führerausweise
Wer die praktische Führerprüfung der Kategorie C1 ablegen will, muss bereits den Führerausweis der Kategorie B besitzen

3. Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises
- Ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm) 


4. Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung zur verkehrsmedizinischen Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste unserer Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Die verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung ist kostenpflichtig.

5. Lernfahrausweis und Lernfahrten
Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie den Lernfahrausweis der Kategorie C1 per Post zugestellt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises beträgt 24 Monate. Auf Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie C1 dürfen keine Personen mitgeführt werden. Die Ausnahme bildet die berechtigte Begleitperson (muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Kategorie C1 sein, und sie muss die Handbremse leicht erreichen und auch beim tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können) beziehungsweise der Fahrlehrer, der kantonale Verkehrsexperte sowie weitere FahrschülerInnen zu Ausbildungszwecken, welche den Lernfahrausweis der Kategorie C1 besitzen. 

6. Zusatztheorieprüfung
Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt das Strassenverkehrsamt fest, ob Sie über die notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügen. Sie haben eine Zusatztheorieprüfung über 30 Fragen zu bestehen. Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens 27 Fragen richtig beantwortet haben. Diese kann nur in einer der drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer.

7. Praktische Führerprüfung
Nach einer gründlichen Ausbildungs- und Vorbereitungszeit planen wir gemeinsam den Prüfungstermin beim Strassenverkehrsamt. Die Prüfungszeit dauert 90 Minuten. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch das Mitfahren eines Experten.

Wir empfehlen Ihnen Ihre Ausbildung mit der Zusatztheorieprüfung zu beginnen und Ihre zur Verfügung stehende Zeit in den Theoriekurs zu investieren. Anschliessend mit den praktischen Fahrstunden auf unserem Fahrschul-Wohnmobil zu beginnen.

 

Berufsmässige Ausbildung

Willst du nun deine erworbene Führerprüfung der Kategorie C1 beruflich nutzen, so musst du zuerst noch den CZV-Teil (Chauffeuren-Zulassungs-Verordnung) absolvieren.

Ausführliche Informationen erhälst du unter: www.cambus.ch

Gesuch Lernfahrausweis


Ausführliche Informationen erhälst du unter: 
www.fuehrerausweise.ch